AGB


Kompromisslos in Qualität und Service für Ihre Qualitätsprodukte

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich und sind Grundlage für diesen Vertrag, sowie alle Folgeverträge zwischen uns und dem Besteller. Von unseren allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.


2. Vertragsabschluss

Eine Bestellung gilt errst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt wird.

Für Erzeugnisse, die kundenspezifisch herzustellen sind, sind wir berechtigt, bis zu folgenden Größenordnungen mehr oder weniger zu liefern:

     von 1 bis 4 Stück = ± 1 Stück

     von 5 bis 12 Stück = ± 2 Stück

     von 13 bis 30 Stück = ± 3 Stück

     über 30 Stück = ± 5 %

Der Mindestbestellwert beträgt 100,00 € (netto). Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes gilt eine Aufwandspauschale von 50,00 € (netto) als vereinbart und wird in der Rechnung seperat ausgewiesen.


3. Preise

Angegebene Preise gelten für Lieferung ab Werk, inklusive Verpackung, Umsatzsteuer und Versicherung.

Die Preise basieren auf dem Tag der Bestätigung bekannten Löhnen, Kosten Abgaben und Wechselkurse. Erhöhen sich dieselben in der Zeit bis zur Auslieferung, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.


4. Zahlungen

Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Die Zahlung gilt nur dann als rechtzeitig geleistet, wenn der Lieferant innerhalb obiger Frist über das Geld verfügen kann.

Der Lieferant ist berechtigt, für die von ihm bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Abschlag zu verlangen. Bis zum Ausgleich der Abschlagszahlung tritt kein Lieferverzug ein.

Im Falle von Teillieferungen können Teilrechnungen gestellt werden. Es gelten die vereinbarten Zahlungsziele.


5. Versand, Gefahrübergang

Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen. Transportkosten, bei Spezialverpackungen auch die Verpackungskosten, trägt der Besteller. Die Gefahr geht mit Übergabe der Erzeugnisse an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten über.


6. Gewährleistung

Wir werden die Liefergegenstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Fehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos instand setzen oder durch einwandfreie Liefergegenstände ersetzen.

Der Besteller wird uns festgestellte Fehler unverzüglich nach Feststellung anzeigen.

Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.


7. Haftung

Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind, haften nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln der Liefergegenstände, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


8. Eigentumsvorbehalt

Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet.


9. Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach den Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.


10. Ausfuhrbeschränkungen

Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der von uns gelieferten Gegenstände, Teile und Komponenten – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen kann.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist D-98590 Schwallungen, Gerichtsstand ist D-98617 Meiningen